Beratung für Privatmandanten

Beratung für Privatmandanten

Erstellung von Einkommensteuererklärungen

Wir erstellen für Sie Ihre jährliche, private Einkommensteuererklärung. Seit Jahren erleben wir, dass sich sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung im Hinblick auf das Einkommensteuerrecht als recht aktiv erwiesen hat. Unser Anspruch ist es, die mit allem Neuen einhergehenden Veränderungen als Herausforderung zu verstehen und Ihnen eine stets aktuelle und fundierte Beratung auf dem Gebiet der Einkommensteuer zu gewährleisten.

Für alle Alters- und Berufsgruppen birgt das Einkommensteuerrecht gewisse Fallstricke, die es zu erkennen gilt. Bei individueller Erörterung der persönlichen Situation ergeben sich häufig aber auch Chancen, die Steuerlast zu verringern.

Neben vielen anderen Punken möchten wir die folgenden besonders herausstellen:

  • Prüfung der günstigeren Veranlagungsform (Zusammen- oder getrennte Veranlagung) für Verheiratete
  • Abzug von pauschal ermittelten Unterhaltszahlungen an den nichtehelichen Lebenspartner
  • Abzug von Aufwendungen im Falle der Pflegebedürftigkeit
  • Besteuerung von gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenbezügen
  • Besteuerung von Kapitaleinkünften aller Art unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer
  • Abzug von Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Prüfung und steuerrechtliche Würdigung von Vertragsverhältnissen zwischen Ehegatten bzw. zwischen Eltern und Kindern
  • Besteuerung von Fällen mit Auslandsbezug
  • Beratung bei der Nutzung steuerlicher Wahlrechte
Gestaltende und sonstige Steuerberatung

Neben der laufenden Steuerberatung werden wir auf folgenden Gebieten für Sie tätig:

  • Bescheidprüfungen
  • Außergerichtliche und finanzgerichtliche Vertretung in Steuersachen
  • Vertretung in Steuer-Strafverfahren
  • Grunderwerbsteuer
  • Ausarbeitung steuerrechtlich optimaler Gestaltungen, z. B. Ausgestaltung von Gehaltsvereinbarungen
  • Beurteilung von Firmenwagenregelungen
  • Beurteilung von Abfindungsvereinbarungen
  • Beratung bei Immobilieninvestitionen
  • Nachfolgeberatung und Beratung bei der Testamentsgestaltung
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erstellung von Einheitswerterklärung für das Grundvermögen